Alkohol am Steuer

 

Wer sich mit einem Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille ans Steuer setzt, macht sich nicht grundsätzlich strafbar. Wenn sich allerdings Anzeichen von Fahruntüchtigkeit bemerkbar machen, man beispielsweise Schlangenlinien fährt oder wenn es zu einem Unfall kommt, wird die Alkoholfahrt mit sieben Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug bestraft.

Ab 0,5 Promille sieht der Bußkatalog eine Geldstrafe 500 Euro vor, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot. Autofahrern, die schon in der Vergangenheit alkoholisiert am Steuer erwischt wurden, drohen deutlich schärfere Sanktionen – Geldstrafen von bis zu 1500 Euro und 3 Monate ohne Führerschein. Ab 1,1 Promille gilt das Vergehen als Straftat und der trunkene Fahrzeugführer riskiert eine einkommensabhängige Geldstrafe und gegebenenfalls den Freiheitsentzug. Das Flensburger Konto wird mit sieben Punkten belastet. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.

Jahrelang ohne Führerschein

Abhängig von Schwere des Delikts und Vorstrafenregister können Verkehrsrichter auch einen Führerschein von bis zu fünf Jahren anordnen. „Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich“, heißt es im Bußgeldkatalog. Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und / oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250 Euro und zwei Punkten bestraft. Und bei der Alkoholfahrt noch in der Probezeit ist, muss ein Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich auch.

Keine Drogen am Steuer

Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy – für das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel sieht der Gesetzgeber bei Ersttätern eine Strafe von 500 Euro, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. Ist man den Behörden bereits mit entsprechenden Verstößen aufgefallen, steigert sich das Strafmaß bei gleicher Punktezahl auf 1500 Euro und den Führerschein wird man für drei Monate los.

Erwischt einen die Polizei nach dem Konsum harter Drogen am Steuer, droht ein Führerscheinentzug – auch wenn man gar nicht unter Drogeneinfluss am Steuer saß. So lässt ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt THC-COOH auf einen regelmäßigen Drogenkonsum schließen. In diesem Fall kann das Verkehrsgericht dem Betroffenen die Eignung zum Fahren aberkennen. Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.

Diese Konsequenzen drohen bei Alkohol am Steuer